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CRM-Glossar: DSGVO

Begriff: DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern regelt. Sie gilt seit 25. Mai 2018 für alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig von ihrem Standort.

Unternehmen haben durch die DSGVO verschiedene Pflichten:

  • Informationspflicht:
    Unternehmen müssen die Person darüber informieren, dass sie ihre Daten zu welchem Zweck verarbeiten und wie lange sie die Daten speichern.
  • Zustimmung:
    Unternehmen müssen eine eindeutige Zustimmung von den Nutzern einholen, bevor sie deren personenbezogene Daten verarbeiten.
  • Recht auf Löschung:
    Auch bekannt als "das Recht vergessen zu werden". Nutzer können verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden.
  • Datensicherheit:
    Unternehmen müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
  • Datenschutz durch aktuellen Stand der Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen:
    Datenschutz muss in jede Datenverarbeitung eingebaut sein, und die Standardeinstellungen müssen datenschutzfreundlich sein.
  • Meldung von Datenschutzverletzungen:
    Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die Datenschutzbehörde und die betroffenen Personen zu melden.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung:
    Bei bestimmten Arten der Datenverarbeitung müssen Unternehmen eine Bewertung der Datenschutzfolgen durchführen.
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten:
    Unternehmen, die bestimmte Arten von Datenverarbeitung durchführen, müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen.

Bei Nichteinhaltung der DSGVO drohen Unternehmen empfindliche Strafen. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres betragen. Oft überwiegt bei einem Verstoß gegen die DSGVO jedoch der Vertrauensverlust bei Kunden und der Öffentlichkeit.

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